Oberösterreichisches Baugesetz ab Juli 2013

Die OÖ Bauordnungsnovelle 2013, das OÖ Bautechnikgesetz 2013 sowie die OÖ Bautechnikverordnung 2013 sind am 30. April 2013 im OÖ Landesgesetzblatt kundgemacht worden.

 

Alle drei Bestimmungen treten mit 1. Juli 2013 in Kraft. Anhängige individuelle Verwaltungsverfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.

Damit werden in erster Linie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) zur österreichweiten Harmonisierung bautechnischer Vorschriften geschaffen. Gleichzeitig wird der baurechtlich relevante Teil der neu gefassten EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt.

 

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