Mangelhaft eingebaute Außenfensterbänke = massive Bauschäden

Außenfensterbänke müssen das ablaufende Oberflächenwasser von Fenster und Fassade kontrolliert ableiten.

Die Neigung der Fensterbänke nach außen hin muss mindestens 5 Grad betragen. Fensterbänke müssen schlagregendicht an das Fensterprofil, sowie  schlagregensicher an den Baukörper angearbeitet werden.

Der Überstand über die fertige Fassade soll 40 mm betragen, jedoch mindestens 30 mm.

 

Grundsätzlich sollte ein schlagregendichtes Fensterbanksystem verwendet werden, falls erforderlich eine wannenförmige Ausbildung mittels Dichtfolien auf vorhandener Unterkonstruktion. Weiters sind Abschlussprofile so auszubilden, das diese temperaturbedingte Längenänderungen der Außenfensterbänke schadensfrei ausgleichen können.

 

Es ist daher absolut wichtig und zwingend erforderlich einen fachgerechten und normenkonformen Einbau von Außenfensterbänken auszuführen, um in Zukunft so genannte Ausführungsmängel und Bauschäden zu vermeiden.  

 

>> Richtlinien für den Richtigen Einbau von Fensterbänken